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Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) - eVVadmin„In Zukunft brauche ich mir vor einer Zoll- und Mehrwertsteuerprüfung keine Sorgen mehr machen….Der Frage, haben wir alle Nachweise aus den Im- und Exporten, sehe ich gelassen entgegen, da mit eVV admin die Dokumente automatisch archiviert werden“ Bei den Verzollungssystemen e-dec Export/Import erhält der Zollbeteiligte die eVV (elektronische Veranlagungsverfügung Zoll/Mehrwertsteuer) elektronisch.
Mit anderen Worten: Die heute bestehende Veranlagungsverfügung in Papierform wird zu einem späteren Zeitpunkt (geplant per 31.12.2012) aufgehoben. Mit dem System eVV admin erhalten Sie automatisch Ihre elektronischen Veranlagungsverfügungen für Ihre Zoll- und Mehrwertsteuerrechtlichen Nachweise. In der Programmübersicht finden Sie Ihre Dokumente übersichtlich und jederzeit zum Abruf bereit. Damit hat Ihre Import- und Exportfachabteilung sowie Ihre Buchhaltung jederzeit Zugriff auf diese „wichtigen“ Nachweise. Weitere Informationen finden Sie hier. zurück |
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