Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) - eVVadmin

„In Zukunft brauche ich mir vor einer Zoll- und Mehrwertsteuerprüfung keine Sorgen mehr machen….Der Frage, haben wir alle Nachweise aus den Im- und Exporten, sehe ich gelassen entgegen, da mit  eVV admin die Dokumente automatisch archiviert werden“

Bei den Verzollungssystemen e-dec Export/Import  erhält der Zollbeteiligte die eVV (elektronische Veranlagungsverfügung Zoll/Mehrwertsteuer) elektronisch.


Die Fachgruppe der Eidg. Steuer- und  Zollverwaltung in Bern erarbeitete die Umsetzung der eVV.  Dabei wurde festgelegt, dass mittelfristig für alle in e-dec Import übermittelten Zollanmeldungen nur noch die eVV zur Verfügung stehen wird.

Mit anderen Worten: Die heute bestehende Veranlagungsverfügung in Papierform wird zu einem späteren Zeitpunkt (geplant per 31.12.2012) aufgehoben.

Mit dem System eVV admin erhalten Sie automatisch Ihre elektronischen Veranlagungsverfügungen für Ihre Zoll- und Mehrwertsteuerrechtlichen Nachweise. In der Programmübersicht finden Sie Ihre Dokumente übersichtlich und jederzeit zum Abruf bereit. Damit hat Ihre Import- und Exportfachabteilung sowie Ihre Buchhaltung jederzeit Zugriff auf diese „wichtigen“ Nachweise.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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